Rechtsprechung
BVerwG, 06.12.1968 - IV C 71.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens - Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBauG § 35 Abs. 1
Zulässigkeit privilegierter landwirtschaftlicher Bauten im Außenbereich
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 22.10.1965 - OS IV 72/64
- BVerwG, 13.06.1967 - IV B 27.66
- BVerwG, 06.12.1968 - IV C 71.67
Papierfundstellen
- DVBl 1969, 250
- DVBl 1969, 256
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66
Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - IV C 71.67
Bestätigung von BVerwGE 28, 148 (keine unmittelbar entscheidungserhebliche Aussagekraft von Darstellungen der Flächennutzungspläne gegenüber privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich).Zu dieser Frage hat der erkennende Senat in seinem nach Eingang der Revision ergangenen Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 86.66 - (BVerwGE 28, 148) sich rechtsgrundsätzlich dazu bekannt, daß einen Flächennutzungsplan gegenüber einem privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben bei der Feststellung entgegenstehender öffentlicher Belange Abschließendes nicht entnommen werden kann, solange die Gemeinde in Ausübung des ihr zustehenden Planungsrechts von ihrem Recht, im Interesse ihrer städtebaulichen Entwicklung den Außenbereich Verbindlich zu verplanen, noch keinen Gebrauch gemacht hat.
- BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - IV C 71.67
Die Viehhaltung des Klägers sei in Übereinstimmung mit BVerwGE 18, 247 und 19, 75 entgegen der Auffassung der Stadt O... als landwirtschaftlicher und damit privilegierter Betrieb im Sinn von § 35 Abs. 1 BBauG anzuerkennen, doch stünden der Errichtung der geplanten Stallungen öffentliche Belange im Sinn von § 35 Abs. 1 BBauG entgegen. - BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62
Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"
Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - IV C 71.67
Die Viehhaltung des Klägers sei in Übereinstimmung mit BVerwGE 18, 247 und 19, 75 entgegen der Auffassung der Stadt O... als landwirtschaftlicher und damit privilegierter Betrieb im Sinn von § 35 Abs. 1 BBauG anzuerkennen, doch stünden der Errichtung der geplanten Stallungen öffentliche Belange im Sinn von § 35 Abs. 1 BBauG entgegen.
- OVG Niedersachsen, 14.03.2000 - 1 M 390/00
Fremdenverkehr; öffentlicher Belang
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urt. v. 6.12.1968 - IV C 71.67 -, BRS 22, Nr. 81; vgl. hierzu auch das von der Antragstellerin zitierte Urteil der Vorinstanz: Hess. VGH v. 22.10.1965 - OS IV 72/64 -, BBauBl. 1966, 414), dass das Kurinteresse eines in seiner wirtschaftlichen Existenz im Wesentlichen von der Sicherung der Gästefrequenz abhängigen Badeortes ein gewichtiger öffentlicher Belang auch im Sinne von § 35 Abs. 1 BBauG 1960 sein kann.Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob sich ein entgegenstehender öffentlicher Belang des von der Antragstellerin formulierten Inhalts bei Abwägung mit den privaten Interessen an der Ausführung des privilegierten Vorhabens letztlich durchsetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1968 - IV C 71.67 -, aaO;… Taegen, in: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl., 1995, § 35, Anm. 10).
- BVerwG, 09.05.1972 - IV CB 30.69
Rügelose Einlassung und Richterablehnung; Begriff der "natürlichen Eigenart der …
Ein solcher Anspruch auf Zulassung eines privilegierten Vorhabens im Außenbereich besteht, wie der Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 28, 148 ;… Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 53.66 - (a.a.O.); Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 71.67 - (Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 79)), nicht schlechthin. - BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 20.97
Nichtzulassungsbeschwerde wegen untersagter, seit 1960 ausgeübter gewerblicher …
Sie erwähnt in diesem Zusammenhang zwar das Senatsurteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG 4 C 71.67 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 79), formuliert aber keinen Rechtssatz, mit dem das Berufungsgericht von einer Rechtsansicht abgewichen sein könnte, die der Senat in dem von ihr zitierten Urteil vertreten hat. - BVerwG, 16.10.1973 - IV B 45.73
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Abweichung von einer Entscheidung des …
Von dem Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 71.67 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 79) ist das Berufungsgericht entgegen der Ansicht des Klägers deswegen nicht abgewichen, weil nach den Darlegungen des Berufungsgerichts die beabsichtigte Pferdezucht schon nach ihrem Umfange nicht über eine Freizeit-Liebhaberei hinausgeht, als solche also nicht eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle sein kann.